Tim Thießen (DMFK) und Anthea Bethge (MFB) gehören zum Team der KDV-Berater:innen, die in der neuen rechtlichen Situation sowie in der Begleitung von Antragstellenden geschult wurden. Sie stehen für Deine KDV-Beratung zur Verfügung. Deutsche Männer zwischen 17 und 60 Jahren können uns für die individuelle Begleitung bei der Gewissensentscheidung und dem Verfahren kontaktieren. Nicht-deutsche Männer, die im Prozess der Einbürgerung sind, berät das MFB ebenfalls. Wir sind uns der besonderen Perspektive bewusst.
Du musst für diese Beratung nicht Mitglied einer Gemeinde sein. Weise auch gerne einen Freund auf diese Möglichkeit hin. Aktive Soldat:innen und Reservist:innen, die den Kriegsdienst verweigern wollen, verweisen wir auf die Fachstelle der EAK.
Das Recht auf Kriegsdienstverweigerung in Friedens- und in Kriegszeiten steht im Grundgesetz. Es steht dabei in jenem Bereich, der die Würde des Menschen und seine Religions- und Meinungsfreiheit schützt. Diese Artikel gelten als „ewige“ Artikel. Somit ist die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer die sicherste Option, nicht zur Bundeswehr einberufen zu werden. Ein untaugliches Musterungsergebnis oder andere Gründe, zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht einberufen zu werden, sind möglicherweise von vorübergehendem Charakter oder können durch einfache Gesetzesänderung durch den Bundestag aufgehiben werden.
Wir sind offen für verschiedene Kommunikationsmedien der Beratung: Treffen in Präsenz, Videokonferenz, Telefonat, Email. Bitte kontaktiere uns per Email oder Kontaktformular. Falls Du schon die Begründung Deiner Gewissensentscheidung entworfen hast, schicke sie bitte mit. Es ist völlig normal, wenn Du Dich damit schwer tust. Die für andere nachvollziehbare Begründung einer persönlichen Gewissensentscheidung ist niemals einfach.